Der Verein «wintimobil – stadtverträglich unterwegs» begrüsst die Neuauflage zur «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund». Für die künftige Abwicklung einer raumeffizienten und klimaverträglichen Mobilität ist die Neuregelung unabdingbar.

Der Platz im öffentlichen Raum ist beschränkt und muss deshalb auch für parkierte, motorisierte Fahrzeuge einen angemessenen Preis haben. Zudem hat die Stadt Winterthur das Ziel, den Modalsplit beim städtischen Verkehr deutlich zugunsten von Velo und öffentlichem Verkehr zu verschieben (siehe dazu «Winti2040»). Die neuen Regelungen braucht es, auch im Sinne einer Lenkungswirkung zugunsten umweltfreundlicherer und flächeneffizienterer Verkehrsträger. Ein ruhendes Auto benötigt beispielweise rund 9x mehr Fläche wie ein Velo. Auch in der Bewegung sind es immer noch 4x mehr. Bei einem Platz im Bus gegenüber einem mit einer Person besetzten Auto beträgt das Verhältnis beim Flächenbedarf während der Fahrt sogar 1:10!

Wir begrüssen insbesondere die neuen Kriterien für die Einführung einer Bewirtschaftung an besonderen Zielorten, wie z.B. Ausflugsgebiete oder Sportanlagen, die Verkleinerung und spätere in Kraft-Setzung der Regelungen für die Zentrumszone Neuhegi sowie das Festhalten an einer Gebührenpflicht für Motorräder in den Zentrumszonen.

Die Neuauflage nimmt eine Reihe von Punkten der Kritik aus der bisherigen Gegnerschaft auf und verdient deshalb eine breite, politische Unterstützung.